Unternehmervollmacht und Vorsorge durch Notfallordner
Unternehmervollmacht und rechtliche Vorsorge
Wenn ein Unternehmer aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr geschäftsfähig sind, ergeben sich sehr oft ungeklärte Punkte.
Viele Unternehmer sind beispielsweise der Meinung, dass eine Kontovollmacht - zum Beispiel auf den Ehegatten -ausreichend ist.
Dies reicht meist nicht für den Fortbestand des Unternehmens. Wird aufgrund einer Geschäftsunfähigkeit des Selbstständigen oder des Unternehmers vom Betreuungsgericht ein beruflicher Betreuer eingesetzt, dann muss der Betreuer treuhänderisch ein neues Konto eröffnen, auf das der Ehegatte keinen Zugriff hat.
So ergeben sich noch weitere Punkte, die im Zweifel zu erheblichen Risiken führen können. Unternehmer sollten deshalb eine Unternehmensvollmacht beim Notar erstellen lassen und im Vorfeld sich gut informieren.
Je nach Unternehmensform und Branche ergeben sich erhebliche Unterschiede, die zu beachten sind. So sind die rechtlichen Vorsorgebedingungen beim Apotheker in dem Apothekengesetz (ApoG) und der Apothekenbetriebsordnung - (ApBetrO) geregelt.
Auch bei anderen Berufsgruppen ergeben sich erhebliche Unterschiede (z. B. bei Ärzten, Zahnärzten oder auch bei den zulassungspflichtigen Handwerkern).
Vor einem Notartermin ist deshalb ein allgemeiner Überblick über den Notfallordner (www.notfallordner-unternehmer.de) und dem Besuch eines Fachanwaltes empfehlenswert (z. B.: Fachanwalt für Gesellschaftsrecht bei einer GmbH, UG oder AG).
Den Notfallordner für Unternehmer und Selbstständige gibt es in über 90 verschiedenen Ausführungen bei www.notfallordner-unternehmer.de oder bei www.notfallordner-vorsorgeordner.de
Der nachfolgende Film macht auch deutliche, welche Konsequenzen bestehen, wenn keine Unternehmervollmacht vorhanden ist.
Bei der #Rente und #Altersversorgung denkt man vielleicht nicht an die rechtliche Vorsorge. Doch genau dieses Thema muss man in Verbindung sehen.
Zu den Grundlagen der #Altersversorgung, #Hinterbliebenenversorgung oder Absicherung bei #Erwerbsminderung gehören auch Vorsorge bei Geschäftsunfähigkeit und für den Todesfall.
Hierzu passend sollte man einen Notfallordner besitzen.
Notfallordner Spezialversionen
Ein Notfallordner für alle Personengruppen ist die falsche Wahl.
Zu individuelle Bereiche müssen beachtet werden. Aus diesem Grund gibt es über 90 Spezialversionen.
So müssen beispielsweise Beamte und Pensionäre beamtenrechtliche Verordnungen beachten, die durch die Beihilfe und das BeamtVG entstehen.
Bei Selbstständigen, Freiberuflern, Unternehmern sollte ein spezieller Notfallordner vorhanden sein, der nicht nur die Unternehmensform berücksichtigt, sondern darüber hinaus die individuellen Branchengruppe.
Notfallordner Handwerker
In speziellen Berufs- und Unternehmergruppen der Handwerker sind bei einem Notfallordner zusätzlich die Vorschriften der Handwerksverordnung, wie auch DIN-Vorschriften wichtig.
Insbesondere unterscheiden sich auch die 41 zulassungspflichtigen Handwerker in den einzelnen Handwerkergruppen (Anlage A) noch einmal.
So gelten beispielsweise einzelne Teile der Altgesellenregelung in der Vertretung nicht.
Ebenso gibt es Sondervorschriften in der Erbschaftsteuer, die nicht bei jeder Unternehmensform greifen.
Notfallordner
Der Notfallordner ist in der "Privatversion" für 27 € (inkl. MWSt. zuzüglich Verpackung und Versand) erhältlich.
Der Notfallordner Privat umfasst ca. 140 Seiten mit wichtigen Tipps, Formularen, Checklisten und Vordrucken.
Link zum Notfallordner PRIVAT: www.notfallordner-vorsorgeordner.de
Notfallordner Ausführung und Inhalt
Der Notfallordner umfasst 15 Register und ausreichend Platz auch die wichtigen Dokumente in Klarsichtfolie abzuheften.
Der Notfallordner hat eine Breite von 8 cm
- PP-Kunststoffordner
- 2-Ringmechanik mit Niederhalter
- Einstecktaschen an Innenseiten
- Komplettwerk
- Praxisbeispiele
- Ratgeber
- Erweiterbar
- durch Ordnersystem
- Registerunterteilung
- Option zur jährlichen Aktualisierung