Personalprozesse in der bAV

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Chekliste Personalverwaltung

Die Personalverwaltung durch Personalabteilung und Gehaltsbuchhaltung ist heute ein umfangreicher Prozess.

Beispiele:

- Führung des Lohnkontos und der Entgeltunterlagen

- Einhaltung des Nachweisgesetzes (NachwG)

Die nachfolgende Checkliste "Einstellung von Mitarbeitern) macht dies deutlich.

Personalveränderungen oder Veränderungen der "persönlichen Situationen bei Arbeitnehmern" löst Anpassungsprozesse aus, die insbesondere in der betrieblichen Altersversorgung zu beachten sind.

Beispiel: Einstellung von Mitarbeitern

Checkliste bei Personalprozessen - Neueinstellung Arbeitnehmer

Was sollte bei einer Einstellung eines neuen Arbeitnehmers beachtet werden?
(Bei smartphonenutzung das Smartphone quer halten)

Personalausweis oder bei Ausländern Staatsangehörigkeitsnachweis vorgelegt?

Ja; Nein

War der AN bereits bei Ihnen als Leiharbeitskraft beschäftigt und wurde unmittelbar übernommen?

Ja; Nein

Wurde schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen?

Ja; Nein

Steuer-ID-Nr. erhalten?

Ja; Nein

Urlaubsbescheinigung des vorherigen AG erhalten?

Ja; Nein

Alle früheren Zeugnisse erhalten?

Ja; Nein

Führerscheinkopie erhalten?

Ja; Nein Nicht notwendig

Liegt Sozialversicherungsnummer vor?

Ja; Nein

Nachweis Krankenversicherung erhalten?

Ja; Nein

Anmeldung Krankenkasse?

Ja; Nein

Anmeldung bei Berufsgenossenschaft erfolgt?

Ja; Nein

Handelt es sich um das erste Dienstverhältnis?

Ja; Nein

Handelt es sich um ein befristetes Dienstverhältnis?

Ja, nach Befristung keine Übernahme

Ja, aber mit Zusage der Übernahme

Nein

Handelt es sich um eine um eine Vollzeitstelle?

Ja

Nein, Teilzeitstelle

Nein, Minijob

 

Besteht eine Privatinsolvenz?

Ja

Nein

 

AN: Arbeitserlaubnis vorhanden?

Nein, nicht notwendig, da Deutscher,
     EU- oder EWR-Bürger, bzw.
     Schweizer

Ja (Kopie erhalten)

Ja, Kopie fehlt noch

Nein

 

Besteht eine Schwerbehinderung?

   

 

Anlage der VL?

 

Bestand beim vorherigen Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung?

Wenn ja, welcher Durchführungsweg?

Durchführungsweg Unternehmen Vertragsbeginn
Direktversicherung   (§40b EStG a.F. (pauschal besteuert, Altzusage vor 2005)
Direktversicherung
(§ 100 EStG EStG)
BAV-Förderbetrag
Direktversicherung
(§ 3 Nr. 63 EStG)
Direktversicherung
(§ 10a,82a EStG (Riester)
Pensionskasse
(pauschal besteuert)

Reguliert
Dereguliert

Pensionskasse
(§ 3 Nr. 63 EStG)
reguliert
dereguliert
Pensionskasse
(§ 10a,82a EStG (Riester)
reguliert
dereguliert
Pensionskasse
(§ 100 EStG)
reguliert
dereguliert
 
Pensionsfonds
(§ 40 b EStG)
(pauschal besteuert)
versicherungs-förmig
 (Wertpapier) 
Pensionsfonds
(§ 3 Nr. 63 EStG)
versicherungs-förmig
 (Wertpapier) 
Pensionsfonds
(§ 10a, 82a EStG)
(Riester)

versicherungs-förmig
 (Wertpapier) 

Pensionsfonds
(§ 100 EStG)
versicherungs-förmig
 (Wertpapier) 
Pensionszusage

(innenfinanziert)
(rückgedeckt) 

Unterstützungskasse

(pauschaldotiert)
(rückgedeckt)

 

Welchen Durchführungsweg bieten Sie an?

Durchführungsweg Unternehmen Beginn
Direktversicherung
Pensionskasse
Pensionsfonds  
Pensionszusage  
Unterstützungskasse

 

 

Soll(en) die Zusage(n) übernommen werden?

Ja Zusage soll übernommen werden

Nein, die Zusage(n) sollen wenn möglich übertragen werden

Nein, es soll keine bAV eingerichtet werden

Nein, die Altzusagen sollen anderweitig (privat) fortgeführt werden und wir vereinbaren eine neue Zusage

 

ELStAM - Anmeldung durchgeführt?

Ja ELStAM erledigt

Nein, ELStAM noch nicht erledigt

 

bAV-Leitfaden.de

 

Personalprozesse in der betrieblichen Altersversorgung

Gerne können wir bei einer Tasse Kaffee bei Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten besprechen. Oder Sie lesen einfach im www.bAV-Leitfaden.de die Möglichkeiten nach.

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