Flexi-Rentengesetz
Von einem Tag auf den anderen plötzlich Rentner zu sein und keine Aufgabe mehr zu haben, wird vielleicht von jüngeren Arbeitnehmer ersehnt. Für konkret Betroffene entsteht jedoch ein mulmiges Gefühl.
Und für so manchen Arbeitgeber entsteht eine nicht mehr zu füllende Wissenslücke, denn Fachkräfte werden immer mehr zur Mangelware.
Das im November 2016 verabschiedete Flexi-Rentengesetz bietet hier einen besseren Übergang für den Arbeitnehmer und Erleichterungen für den Arbeitgeber. Das Flexirentengesetz unterstützt den Arbeitgeber, da keine Sozialversicherungsbeiträge für die Rentner bezahlt werden müssen.
Bei einer Beschäftigung auf Teilzeitbasis entfallen zusätzlich sogar die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Dadurch wird die Beschäftigung älterer Mitarbeiter auch aus finanzieller Sicht deutlich attraktiver.
Auch im Rahmen des betrieblichen Altersversorgung bestehen hier Möglichkeiten - in Kombination mit dem Flexigesetz -frühzeitig entsprechende Übergänge vom aktiven Arbeitsverhältnis in den Teilruhestand zu finanzieren.