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bav-toolbox Arbeitgeberabgaben - Direktversicherung

Mit diesem Programm können Sie als Arbeitgeber die AG-Abgaben berechnen, die Ihnen zusätzlich neben dem Bruttolohn entstehen.

Als Berechnungsgrundlage benötigen Sie

  • Jahresbruttoverdienste

  • Sozialversicherungsabgaben

  • Jahresbeitrag Berufsgenossenschaft

  • Umlage 1 (bis zu 30 Arbeitnehmer)

  • Umlage 2

  • Insolvenzgeldumlage

Personal-Gesamtkostenrechner
Ihre Firma
Jahresarbeitsverdienste aller Mitarbeiter

Beispielfirma

1.365.000

Arbeitgeber-Beiträge  
Kranken-/Pflegeversicherung:
101.620
Arbeitslosenversicherung:
20.360
Rentenversicherung:
126.350 €
Berufsgenossenschaft:
29.950 €
Umlage 1: (Betriebe bis 30 AN)
37.125 €
Umlage 2:
 
6.100 €
Umlage 3 (Insolvenzgeldumlage):
790 €
Höhe des AG-Zuschusses bei Entgeltumwandlung pro 100 € (Nur Zahl eingeben):
15 €

 
Gesamtbelastung für Arbeitgeber
1.687.295 €
Summe der Abgaben
322.295 €
Pro 100 € Bruttolohn beträgt die AG-Belastung
23,61 €
Ihr derzeitiger AG-Zuschuss, wenn der AN eine
Entgeltumwandlung als Direktversicherung abgeschlossen hat: Zuschuss pro 100 € als AG:

15,00 €
AG-Gewinn aus ersparten Abgaben,
wenn Ihr AN eine Direktversicherung abgeschlossen hat (pro 100 €)

oder die Möglichkeit Ihren AN
einen höheren Zuschuss zu bezahlen.
8,61 %
                                                     

Durch die Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung sparen:

  • Ihr Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge und Steuern

  • Sie als Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge, Abgaben in der gesetzlichen Unfallversicherung, Umlagen 1, 2 und 3

Allerdings erhält Ihr Arbeitnehmer durch die Entgeltumwandlung später eine geringere Rente, da er und Sie in der Sparphase weniger Beiträge in die Rentenversicherung einbezahlen.

Viele Arbeitgeber haben dies erkannt und gewähren deshalb Ihren Arbeitnehmern einen Beitragszuschuss zur betrieblichen Altersversorgung. Als Mindestzuschuss wurde nach § 1a Abs. 1a BetrAVG ein AG-Zuschuss von 15 % festgelegt, soweit der Arbeitgeber auf die umgewandelten Entgeltbeiträge Sozialversicherungsbeiträge einspart.

Aufgrund der oben vorgenommenen Berechnung können Sie feststellen, wie sich Ihre Arbeitgeber-Abgaben reduzieren, wenn Ihr Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung mit Ihnen vereinbart hat und Sie einen pauschalen Zuschuss von 15 % gewähren.

Tipp für Sie als Arbeitgeber:

Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, Ihrem Arbeitnehmer einen höheren Zuschuss zu gewähren, ohne dass Sie selbst eine höhere Belastung tragen (im Vergleich zur Lohnzahlung).

Empfehlenswert ist dem AN einen höheren AG-Zuschuss über das Optionsmodell "BAV-Förderbeitrag (§100 EStG)" zu gewähren.

Für alle AN, die förderberechtigt sind (z.B. mtl. Bruttoverdienst bis 2.200 €), erhalten Sie als Arbeitgeber dann eine Förderung durch die Lohnsteuerabrechnung 30 % vom Betriebsstättenfinanzamt.

Für Ihren Arbeitnehmer bedeutet dies eine bessere Altersversorgung und für Sie:

  • eine höhere Mitarbeiterbindung

  • geringere Fluktuations- und Einstellungskosten

  • und letztendlich eine höhere Produktivität.

Eine umfangreiche Berechnung ist über die bav-toolbox.de möglich.

Zugang zu der www.bav.toolbox.de erhalten alle Arbeitgeber, die den bAV-Leitfaden.de bestellt und den Zugang beantragt haben (Antrag liegt der Auslieferung des bav-Leitfaden.de bei). Die Freischaltung erfolgt jeweils nach 15 Tagen.

Ebenso sind dort auch umfangreiche Berechnungen möglich, z. B.:

  • Berechnung der SV-Ersparnis individuell je Mitarbeiter

  • Fluktuationskostenberechnung

Sie haben Fragen als Arbeitgeber, HR-Berater, oder Steuerberater zur betrieblichen Altersversorgung?

Sie wünschen einen Vortrag für Ihre Innung, Verband oder Ihre Mitarbeiter?

Gerne können Sie mich anrufen und wir treffen uns auf eine Tasse Kaffee bei Ihnen.

Tel.: 07156 / 967-1900

Handy/WhatsAPP: 0177 / 27 166 97

E-Mail: info@bav-Experte.de

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Ihr bAV-Experte

Werner Hoffmann

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Betriebswirt für
betriebliche Altersversorgung (FH)
und
Generationenberater (IHK)

Mitglied im
Fachverband aba-
Arbeitsgemeinschaft betrieblicher Altersversorgung

Autor verschiedener Praxis-Fachliteratur
zu den Themen:

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