Arbeitgeber-Abgaben
bav-toolbox Arbeitgeberabgaben - Direktversicherung
Mit diesem Programm können Sie als Arbeitgeber die AG-Abgaben berechnen, die Ihnen zusätzlich neben dem Bruttolohn entstehen.
Als Berechnungsgrundlage benötigen Sie
Jahresbruttoverdienste
Sozialversicherungsabgaben
Jahresbeitrag Berufsgenossenschaft
Umlage 1 (bis zu 30 Arbeitnehmer)
Umlage 2
Insolvenzgeldumlage
Ihre Firma Jahresarbeitsverdienste aller Mitarbeiter |
Beispielfirma |
1.365.000 |
|
Arbeitgeber-Beiträge | |
Kranken-/Pflegeversicherung: |
101.620 |
Arbeitslosenversicherung: |
20.360 |
Rentenversicherung: |
126.350 € |
Berufsgenossenschaft: |
29.950 € |
Umlage 1: (Betriebe bis 30 AN) |
37.125 € |
Umlage 2:
|
6.100 € |
Umlage 3 (Insolvenzgeldumlage): |
790 € |
Höhe des AG-Zuschusses bei Entgeltumwandlung
pro 100 € (Nur Zahl eingeben):
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15 € |
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Gesamtbelastung für Arbeitgeber |
1.687.295 € |
Summe der Abgaben |
322.295 € |
Pro 100 € Bruttolohn beträgt die
AG-Belastung |
23,61 € |
Ihr derzeitiger AG-Zuschuss, wenn der
AN eine Entgeltumwandlung als Direktversicherung abgeschlossen hat: Zuschuss pro 100 € als AG:
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15,00 € |
AG-Gewinn aus ersparten Abgaben,
wenn Ihr AN eine Direktversicherung abgeschlossen hat (pro 100 €) oder die Möglichkeit Ihren AN einen höheren Zuschuss zu bezahlen. |
8,61 % |
Ihr Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge und Steuern
Sie als Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge, Abgaben in der gesetzlichen Unfallversicherung, Umlagen 1, 2 und 3
Allerdings erhält Ihr Arbeitnehmer durch die Entgeltumwandlung später eine geringere Rente, da er und Sie in der Sparphase weniger Beiträge in die Rentenversicherung einbezahlen.
Viele Arbeitgeber haben dies erkannt und gewähren deshalb Ihren Arbeitnehmern einen Beitragszuschuss zur betrieblichen Altersversorgung. Als Mindestzuschuss wurde nach § 1a Abs. 1a BetrAVG ein AG-Zuschuss von 15 % festgelegt, soweit der Arbeitgeber auf die umgewandelten Entgeltbeiträge Sozialversicherungsbeiträge einspart.
Aufgrund der oben vorgenommenen Berechnung können Sie feststellen, wie sich Ihre Arbeitgeber-Abgaben reduzieren, wenn Ihr Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung mit Ihnen vereinbart hat und Sie einen pauschalen Zuschuss von 15 % gewähren.
Tipp für Sie als Arbeitgeber:
Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, Ihrem Arbeitnehmer einen höheren Zuschuss zu gewähren, ohne dass Sie selbst eine höhere Belastung tragen (im Vergleich zur Lohnzahlung).
Empfehlenswert ist dem AN einen höheren AG-Zuschuss über das Optionsmodell "BAV-Förderbeitrag (§100 EStG)" zu gewähren.
Für alle AN, die förderberechtigt sind (z.B. mtl. Bruttoverdienst bis 2.200 €), erhalten Sie als Arbeitgeber dann eine Förderung durch die Lohnsteuerabrechnung 30 % vom Betriebsstättenfinanzamt.
Für Ihren Arbeitnehmer bedeutet dies eine bessere Altersversorgung und für Sie:
eine höhere Mitarbeiterbindung
geringere Fluktuations- und Einstellungskosten
und letztendlich eine höhere Produktivität.
Eine umfangreiche Berechnung ist über die bav-toolbox.de möglich.
Zugang zu der www.bav.toolbox.de erhalten alle Arbeitgeber, die den bAV-Leitfaden.de bestellt und den Zugang beantragt haben (Antrag liegt der Auslieferung des bav-Leitfaden.de bei). Die Freischaltung erfolgt jeweils nach 15 Tagen.
Ebenso sind dort auch umfangreiche Berechnungen möglich, z. B.:
Sie haben Fragen als Arbeitgeber, HR-Berater, oder Steuerberater zur betrieblichen Altersversorgung?
Sie wünschen einen Vortrag für Ihre Innung, Verband oder Ihre Mitarbeiter?
Gerne können Sie mich anrufen und wir treffen uns auf eine Tasse Kaffee bei Ihnen.
Tel.: 07156 / 967-1900
Handy/WhatsAPP: 0177 / 27 166 97
E-Mail: info@bav-Experte.de