bAV - Tipp für Arbeitgeber
Ohne ein funktionierendes Personalwesen wird kein Industrieland den demografischen Wandel bewältigen können. Auch in den Firmen wird der demografische Wandel eine erhebliche Rolle spielen. Und ein wesentlicher Teil ist hierbei auch die betriebliche Altersversorgung.
Was muss wann beachtet werden? Welche Prozesse müssen besonders bei Einstellung, Ruhen des Arbeitsverhältnisses, Privatinsolvenz, Pflegezeit von Angehörigen, Änderung der Steuerkarte, Partnerwechsel, Scheidung, Hochzeit, Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder im Todesfall beachtet werden? Hilfreich ist hier:
- der bAV-Leitfaden.de
- die bAV-toolbox.de
- oder bAV-Experte.de
bav-toolbox für Arbeitgeber
Übersicht der bisherigen Rechnertools:
Berechnungstool 15 %:
Gemäß § 1 a Abs. 1a BetrAVG muss der Arbeitgeber 15 % des umgewandelten Betrages als Zuschuss leisten, soweit er Sozialversicherungsbeiträge einspart.
Berechnungstool Arbeitgeber-Abgaben:
Mit diesem Programm können Sie als Arbeitgeber die AG-Abgaben berechnen, die Ihnen zusätzlich neben dem Bruttolohn entstehen.
Information bAV & Flexirentengesetz
Von einem Tag auf den anderen plötzlich Rentner zu sein und keine Aufgabe mehr zu haben, wird vielleicht von jüngeren Arbeitnehmer ersehnt. Für konkret Betroffene entsteht jedoch ein mulmiges Gefühl.......